Erziehungsvereinbarung

Die Erziehungsvereinbarung  unserer Schule verfolgt den Zweck,  die Aufgaben der Bildungs- und Erziehungsarbeit  für alle Beteiligten transparent zu machen,  jeweilige Rechte und Pflichten darzustellen sowie der pädagogischen Arbeit unserer Schule verlässliche und verbindliche Vorgaben und Rahmenbedingungen zu geben. Insofern geht sie über eine Schulordnung hinaus, die lediglich einen einseitig bindenden Verhaltenskodex für Schülerinnen und Schüler festlegt.  Diese Erziehungsvereinbarung  „schwebt“ nicht isoliert im pädagogischen Raum, sie basiert auf demokratisch grundlegenden Gesetzen unseres Landes.

Auszug aus der Verfassung für das Land Nordrhein –  Westfalen

Artikel 7 (2) und 7(6)

Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und die Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.

Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung.

Im Artikel 6 heißt es weiter:

In Erziehung und Unterricht ist Offenheit und Toleranz gegenüber den unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen und Wertvorstellungen zu wahren und alles zu vermeiden, was die Empfindungen Andersdenkender verletzen könnte.

Das Schulgesetz des Landes NRW vom 01.08. 2006 führt in § 42 (1) aus, dass sich aus dem öffentlich-rechtlichen Schulverhältnis für alle Beteiligten Rechte und Pflichten ergeben.  „Dies erfordert ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit.“ (SchulG NRW vom 24.06. 2008; hier: § 42, Abs. 1, letzter Satz)

Auszug aus dem Schulprogramm der KGS – Birkesdorf

Ziele unserer Schule

Unsere Schule versteht sich als Schule für alle Kinder. Die gegenseitige Akzeptanz und Offenheit für fremde Kulturen ermöglicht ein friedvolles Lernen. Damit orientiert sich unsere Erziehungs- und Bildungsarbeit an christlichen Wertvorstellungen.

Die Erziehung zur Rücksichtnahme und Toleranz, besonders durch Kenntnis des eigenen kulturellen Hintergrunds und die Entwicklung der Individualität des Kindes im Hinblick auf die Gemeinschaftsfähigkeit, bilden Schwerpunkte unserer pädagogischen Arbeit. Ebenso wichtig ist, den Kindern einen angemessenen Umgang mit Mitschülern und Erwachsenen und mit sich selbst nahe zu bringen.

Wir verpflichten uns als Lehrerinnen  und Lehrer,

  • die Kinder anzuleiten, grundlegende Werte im täglichen Miteinander umzusetzen sowie Hilfsbereitschaft und soziales Verhalten zu fördern,
  • den Kindern  gewaltfreie Konfliktlösungen zu bieten,
  • respektvoll und fair mit den Schülern und Schülerinnen umzugehen,
  • Konsequenz und Wärme zu zeigen,
  • Schülerleistungen vorurteilsfrei und durchschaubar zu bewerten,
  • die an der Schule geltenden Regeln konsequent und einheitlich einzufordern.

Dabei

  • behandeln wir unsere Schüler und Schülerinnen gerecht,
  • geben wir sinnvolle Hausaufgaben auf, die das Kind in der Regel selbstständig in einer angemessenen Zeit erledigen kann,
  • achten wir auf Informationsfluss zwischen Schule und Elternhaus und für eine rechtzeitige Information bei allen schulischen Angelegenheiten. Gleiches gilt für den Kontakt der Lehrer und Lehrerinnen untereinander.
  • fragen wir bei Eltern bei unentschuldigtem Fehlen nach,
  • suchen wir bei Problemen das Gespräch mit allen Beteiligten und bieten auch außerschulisch Hilfen an,
  • erfüllen wir unsere Aufsicht- und Unterrichtszeiten pflichtgemäß,
  • bereiten wir den Unterricht gut vor und gestalten ihn ansprechend,
  • fordern wir bestmöglichste Leistungen, ermöglichen dazu aber auch notwendige Förderungen und selbständiges Lernen,
  • halten wir die hier angesprochenen Umgangsregeln und Tugenden in besonderen Maße ein, da wir uns unserer Vorbildrolle sehr bewusst sind.

Wir verpflichten uns als Schülerinnen und Schüler,

  • alle Regeln, die im Haus, auf dem Hof, und in der Lerngruppe gelten, einzuhalten und Anordnungen der Lehrerinnen/Lehrer, sozialpädagogischen Fachkräften und des Hausmeisters einzuhalten und zu befolgen,
  • aufmerksam dem gesamten Unterricht zu folgen und mitzuarbeiten,
  • Hausaufgaben und andere Aufgaben (Klassendienste) zuverlässig zu erledigen,
  • sämtliche Unterrichtsmaterialien (auch Sport- und Schwimmsachen) in einem ordentlichen Zustand mitzubringen und sauber zu halten,
  • Mitteilungen an Eltern sofort weiterzugeben,
  • das Eigentum anderer zu achten und nichts zu beschädigen oder zu zerstören,
  • keine Gewalt anzuwenden und Mitschülerinnen / Mitschüler, sowie Erwachsene, nicht mit Schimpfwörtern zu beleidigen,
  • mitzuhelfen, dass alles sauber bleibt,
  • höflich, freundlich und hilfsbereit mit allen in der Schule umzugehen.

Wir verpflichten uns als Eltern und Erziehungsberechtigte,

  • Interesse für die schulische Entwicklung unseres Kindes zu zeigen, sie zu unterstützen und Zeit für sie zu haben,
  • für die Lehrerinnen und Lehrer erreichbar zu sein und Gesprächsangebote der Schule (Pflegschaften, Sprechtage, Mitteilungen der Postmappe und Hausaufgabenheft) wahrzunehmen und davon Gebrauch zu machen,
  • bei Verstößen unseres Kindes gegen die schulischen Regeln gemeinsam mit der Schule eine Lösung zu finden,
  • unser Kind bei Erkrankung und Fehlen rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn zu entschuldigen,
  • unser Kind pünktlich und ausgeschlafen in die Schule zu schicken,
  • wenn unser Kind zur Schule gefahren wird, uns an die abgesprochenen Regeln und an die Straßenverkehrsordnung zu halten,
  • unserem Kind ein ausgewogenes Frühstück mitzugeben,
  • für die vollständige Bereitstellung der Arbeitsmaterialien sowie Sport- und Schwimmkleidung und den pfleglichen Umgang damit zu sorgen (schuleigene Bücher ersetzen wir bei selbstverschuldeter Beschädigung, bei gebrauchten Büchern wird ein anteiliger Betrag gezahlt),
  • täglich in die Postmappe / in das Hausaufgabenheft unseres Kindes zu gucken (Mitteilungen der Schule an Eltern und umgekehrt),
  • darauf zu achten, dass die Hausaufgaben vollständig und ordentlich erledigt werden,
  • unser Kind zur Selbstständigkeit anzuleiten (An- und Ausziehen, Schuhe schnüren, Ordnung im Schulranzen, …),
  • im Sinne von verantwortlichem und vorbildlichem Verhalten an Schulveranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit (z.B. Schulfeste / Sportfeste) möglichst aktiv mitzuarbeiten.